Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
11 Ca 447/241. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Streitwert: 2.220,43 €.
11 Ca 5889/231. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 11.12.203 aufgelöst worden ist, sondern bis zum Ablauf des 29.02.2024 fortbesteht.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über die als "Vorschuss Weihnachtsgeld" am 29.12.2023 erbrachte Zahlung in Höhe von 2.700,00 € eine Abrechnung zu erteilen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.137,79 € brutto abzüglich 40,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2023 zu zahlen.

4. Der Beklagte wird verurteilt, auf das Konto der Klägerin bei der [..] zu Vertragsnummer [..] vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40,00 € zu zahlen.

5. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

6. Streitwert: 9.619,50 €.