Mit motorisierten Verkehrsmitteln
Aus Richtung Wuppertal über die A 46 in Richtung Düsseldorf-Zentrum,
aus Richtung Köln über die A 57 entweder am Autobahnkreuz Neuss-Süd auf die A 46 über die Fleher-Brücke oder am Autobahndreieck Neuss über die Südbrücke in Richtung Düsseldorf-Zentrum,
aus Richtung Mönchengladbach über die A 52 über die Rheinknie-Brücke in Richtung Düsseldorf-Zentrum,
aus Richtung Krefeld über die A 57 am Autobahnkreuz Kaarst auf die A 52 in Richtung Düsseldorf und über die Rheinknie-Brücke in Richtung Düsseldorf-Zentrum oder über die A 44 in Richtung Düsseldorf-Zentrum,
aus dem Ruhrgebiet über die A 52 in Richtung Düsseldorf-Zentrum,
aus allen Richtungen: Im Stadtbereich jeweils den Hinweisschildern zum Hauptbahnhof folgen.
Kostenpflichtige Parkplätze sind im Parkhaus vorhanden.
Aktuelle Verkehrsinformationen können sie hier abrufen: Verkehrslage in NRW
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Hauptbahnhof (Ausgang Ost Oberbilk - Bertha von Suttner-Platz). Das Gerichtsgebäude befindet sich unmittelbar am Hauptbahnhof.
Hier finden Sie online die Auskünfte der Deutschen Bahn und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr
Mit dem Flugzeug
Vom Flughafen Düsseldorf fahren die S-Bahn-Linien S 1 und S 11 in dichtem Takt zum Hauptbahnhof.
Routenplaner
Über die von GoogleMaps© Deutschland gebotenen Funktionen stehen Ihnen verschiedene Darstellungsarten und komfortable Zoom-Möglichkeiten einer Straßenkarte zur Auswahl. Der ebenfalls zur Verfügung stehende Routenplaner zeigt Ihnen zudem den schnellsten Weg zu der Justizeinrichtung.