Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
14 Ca 1999/241. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.000,00 EUR Schadenersatz nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2024 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Streitwert beträgt 62.352,00 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
14 Ga 53/241. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
3. Der Streitwert beträgt 7.500,00 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.