Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
10 Ca 1573/24Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch
fristlose Kündigung der Beklagten vom 22.3.2024 beendet worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht
durch hilfsweise fristgerechte Kündigung der Beklagten vom 22.3.2024 zum 30.6.2024 beendet
wird.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsschutzverfahrens als Technical Property Manager weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.735,95 € brutto nebst fünf Prozentpunkten Zinsen
über den Basiszinssatz seit dem 1.5.2024 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 4.735,95 € brutto nebst fünf Prozentpunkten
Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.6.2024 zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 4.735,95 € brutto abzüglich hiervon auf die Arbeitsagentur übergegangener 920,48 € netto nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.7.2024 zu zahlen.

7. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

8. Streitwert: 32.231,17 €
10 Ca 395/24Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten nicht aufgrund
der Befristung vom 03.11.2022 zum 29.02.2024 beendet ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer
sowie Verhalten und Leistung während des Arbeitsverhältnisses erstreckt.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger auf Grundlage des Arbeitsvertrages der Parteien vom
10.01.2019 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu 1. als Projekt
Manager weiter zu beschäftigen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

5. Streitwert: 64.000,00 €
10 Ca 506/24Versäumnisteilurteil

1. Die Klageanträge zu 2) und 3) aus dem Schriftsatz vom 30.04.2024 werden abgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

3. Streitwert: 11.889,99 €.