Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
10 Ca 5853/25Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit der Beklagten zu 1) durch die
fristlosen Kündigungen vom 24.09.2025 und 10.10.2025 nicht beendet worden ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 65% und die Beklagte zu 1) zu 35 %zu tragen.

4. Streitwert: 144.003,66 €
9 Ca 1700/261. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2. Streitwert der Entscheidung: 23.004,66 €.

3. Die Berufung wird nicht zugelassen.
9 Ca 1701/261. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2. Streitwert der Entscheidung: 24.260,04 €.

3. Die Berufung wird nicht zugelassen.
9 Ca 1702/261. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2. Streitwert der Entscheidung: 20.913,06 €.

3. Die Berufung wird nicht zugelassen.
9 Ca 1703/261. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2. Streitwert der Entscheidung: 24.260,04 €.

3. Die Berufung wird nicht zugelassen.
9 Ca 1704/261. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2. Streitwert der Entscheidung: 24.260,04 €.

3. Die Berufung wird nicht zugelassen.
9 Ca 599/261. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.250,00 € zu zahlen nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.02.2026. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 52,6 % dem Kläger und zu 47,4 % der Beklagten auferlegt.

3. Streitwert der Entscheidung: 23.750,00 €.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.