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AktenzeichenTenor
10 Ca 293/24Beschluss

Es ergeht ein Hinweis- und Auflagenbeschluss, dessen Absetzung im Einzelnen auf den Vorsitzenden übertragen wird.
10 Ca 6110/23Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der zuletzt mit Arbeitsvertrag vom 31.03.2023
vereinbarten Befristung nicht beendet ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.12.2023 hinaus bis zum rechtskräftigen
Abschluss des Rechtsstreits an seinem bisherigen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen.

4. Streitwert: 15.335,00 €
25.04.2024TeilUrteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche, fristlose Kündigung vom 13.12.2023, zugegangen am 13.12.2023, nicht aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 13.12.2023, zugegangen am 13.12.2023, nicht aufgelöst worden ist.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem SchlussUrteil vorbehalten.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 7.121,19 €.