Im Eingangsbereich des Arbeitsgerichts Düsseldorf werden regelmäßig Zugangskontrollen durchgeführt: Alle Besucherinnen und Besucher werden ‒ wie z.B. in Flughäfen ‒ einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

Die mit der Durchführung der Kontrollmaßnahmen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, in jedem Fall hinreichend zwischen dem Recht des freien Zugangs rechtsuchender Bürgerinnen und Bürger zu Justizgebäuden und den schutzwerten Belangen von Beschäftigten, Prozessbeteiligten und anderen Besucherinnen und Besuchern abzuwägen.

Alle von Besucherinnen und Besuchern mitgeführten Taschen, Pakete, sonstigen Behältnisse und Gegenstände werden in der Sicherheitsschleuse– persönlich und mit einer Sonde (Metalldetektor) sowie einer Gepäckprüfanlage – daraufhin kontrolliert, ob Waffen, Sprengsätze oder andere gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Entsprechend identifizierte Gegenstände werden eingezogen oder in Verwahr genommen. Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte dürfen nicht mitgeführt werden ‒ im Gerichtsgebäude besteht ein Ton- und Bildaufzeichnungsverbot ‒ und werden deshalb in Verwahr genommen. Ausgenommen ist der Gebrauch von Diktiergeräten durch Bedienstete sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Im Einzelfall können weitere Ausnahmen zugelassen werden.

Sollte es beim Zugang zum Gerichtsgebäude zu Verzögerungen kommen, gilt Ihnen bereits jetzt ein Dank für Verständnis und Geduld. Denn diese Maßnahmen dienen letztlich auch Ihrer eigenen Sicherheit.