Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist örtlich für die Stadt Düsseldorf und den Kreis Mettmann ohne die Gemeinden Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath zuständig.

Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Düsseldorf befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorfexterner Link, öffnet neues Browserfenster